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   OLG Koblenz, 25.03.2019 - 2 Ws 156/19   

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https://dejure.org/2019,8316
OLG Koblenz, 25.03.2019 - 2 Ws 156/19 (https://dejure.org/2019,8316)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25.03.2019 - 2 Ws 156/19 (https://dejure.org/2019,8316)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25. März 2019 - 2 Ws 156/19 (https://dejure.org/2019,8316)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 140 Abs 2 StPO, § 454 Abs 2 StPO, § 66 Abs 3 S 1 StGB
    Strafvollstreckungsverfahren wegen der Aussetzung des Strafrestes: Erforderlichkeit der Einholung eines Sachverständigengutachtens; Bestellung eines Pflichtverteidigers für den Verurteilten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 1304/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Waffengleichheit im

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.03.2019 - 2 Ws 156/19
    4 Im Vollstreckungsverfahren ist dem Verurteilten in entsprechender Anwendung des § 140 Abs. 2 StPO ein Pflichtverteidiger zu bestellen, wenn die Würdigung aller Umstände das Vorliegen eines "schwerwiegenden Falles" ergibt und der Beschuldigte die Kosten eines gewählten Verteidigers nicht aufzubringen vermag (vgl. BVerfGE 63, 380 ).
  • BVerfG, 02.05.2002 - 2 BvR 613/02

    Ablehnung der Strafaussetzung zur Bewährung bei einem Strafgefangenen

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.03.2019 - 2 Ws 156/19
    Eine Bestellung ist daher grundsätzlich auf Ausnahmefälle von besonderem Gewicht oder besonderer Komplexität beschränkt (vgl. Senat, Beschl. 2 StE 1/14 v. 09.12.2016; OLG Stuttgart, 4 Ws 328/15 v. 05.10.2015 - Rn. 5 n. juris unter Bezugnahme auf BVerfG NJW 2002, 2773).
  • OLG Stuttgart, 05.10.2015 - 4 Ws 328/15

    Notwendige Verteidigung: Pflichtverteidigerbestellung im

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.03.2019 - 2 Ws 156/19
    Eine Bestellung ist daher grundsätzlich auf Ausnahmefälle von besonderem Gewicht oder besonderer Komplexität beschränkt (vgl. Senat, Beschl. 2 StE 1/14 v. 09.12.2016; OLG Stuttgart, 4 Ws 328/15 v. 05.10.2015 - Rn. 5 n. juris unter Bezugnahme auf BVerfG NJW 2002, 2773).
  • OLG Köln, 29.12.2015 - 2 Ws 834/15

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Strafvollstreckungsverfahren

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.03.2019 - 2 Ws 156/19
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass im Vollstreckungsverfahren in weitaus geringerem Maße als in dem kontradiktorisch ausgestalteten Erkenntnisverfahren ein Bedürfnis nach Mitwirkung eines Verteidigers auf Seiten des Verurteilten besteht (vgl. Senat, Beschl. 2 Ws 308/18 v. 25.06.2018; 2 Ws 502 u. 503/16 v. 27.12.2016; OLG Köln StraFo 2016, 86 mwN.; OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 2016, 229).
  • KG, 11.12.1998 - 5 Ws 672/98

    Sofortige Beschwerde hinsichtlich der Aussetzung der Vollstreckung einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.03.2019 - 2 Ws 156/19
    Davon ist das Gericht nur dann befreit, wenn es die Aussetzung ohnehin ablehnen will oder wenn bei der Vollstreckung einer zeitigen Freiheitsstrafe nicht davon auszugehen ist, dass der Reststrafenaussetzung Gründe der öffentlichen Sicherheit entgegenstehen, was der Fall ist, wenn von vornherein auszuschließen ist, dass die durch die Tat nach § 66 Abs. 3 S. 1 StGB zutage getretene Gefährlichkeit fortbesteht (vgl. KG Berlin NJW 1999, 1797; OLG Frankfurt NStZ 1998, 639; KK-StPO/Appl, 7. Aufl. § 454 Rn. 12a und 12b mwN.).
  • OLG Hamm, 11.02.1999 - 2 Ws 42/99

    Prognosegutachten, Anstaltspsychologe, Strafaussetzung, Aussetzung der

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.03.2019 - 2 Ws 156/19
    In den Fällen des § 454 Abs. 2 StPO ist diese Art der Sachverhaltsaufklärung regelmäßig erforderlich, wenn eine Aussetzung in Betracht kommt (OLG Hamm StV 1999, 216).
  • OLG Frankfurt, 10.07.1998 - 3 Ws 491/98
    Auszug aus OLG Koblenz, 25.03.2019 - 2 Ws 156/19
    Davon ist das Gericht nur dann befreit, wenn es die Aussetzung ohnehin ablehnen will oder wenn bei der Vollstreckung einer zeitigen Freiheitsstrafe nicht davon auszugehen ist, dass der Reststrafenaussetzung Gründe der öffentlichen Sicherheit entgegenstehen, was der Fall ist, wenn von vornherein auszuschließen ist, dass die durch die Tat nach § 66 Abs. 3 S. 1 StGB zutage getretene Gefährlichkeit fortbesteht (vgl. KG Berlin NJW 1999, 1797; OLG Frankfurt NStZ 1998, 639; KK-StPO/Appl, 7. Aufl. § 454 Rn. 12a und 12b mwN.).
  • OLG Dresden, 06.04.2022 - 2 Ws 93/22

    Gebot bestmöglicher Sachaufklärung bei Einholung

    Eine Bestellung ist grundsätzlich auf Ausnahmefälle von besonderem Gewicht oder besonderer Komplexität beschränkt (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 25. März 2019 - Az.: 2 Ws 156/19 -, juris m.w.N. unter Bezugnahme auf BVerfG NJW 2002, 2773).
  • LG Halle, 19.09.2022 - 3 Qs 104/22

    Pflichtverteidiger, Strafvollstreckung, vollstreckungsrechtliche Lage

    In einem Strafvollstreckungsverfahren liegt entsprechend § 140 Abs. 2 StPO ein Fall der notwendigen Verteidigung vor, wenn die Schwere des Vollstreckungsfalls für den Verurteilten, besondere Schwierigkeiten der Sach- und Rechtslage im Vollstreckungsverfahren oder die Unfähigkeit des Verurteilten, seine Rechte sachgemäß wahrzunehmen, dies gebieten (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Auflage, § 140 Rn. 33, Krafczyk in: Beck'scher Online-Kommentar zur StPO, 44. Edition 01.07.2022, § 140 Rn. 51; OLG Celle, Beschluss vom 03.12 2019 - 2 Ws 352/19 - 2 Ws 355/19 -, Rn. 12; OLG Koblenz, Beschluss vom 25.03.2019 - 2 Ws 156/19 -, Rn. 4, jeweils zitiert nach juris).
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